Rossau

Die Ortschaft Rossau stellt sich vor

Ortsbürgermeister: Matthias Alph
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Mario Meyer

Fax: 03937 492850
E-Mail:rossau@osterburg.eu
Einwohner: 359 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 1.790 ha
Ortsteile: Rossau, Schliecksdorf
Dorfgemeinschaftshaus in: Rossau


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Rossau mit dem Ortsteil Schliecksdorf

Rossau liegt eingebettet in Felder, Wiesen und einzelne kleine Wäldchen an der Biese etwa neun Kilometer westlich von Osterburg. Ein schönes Freizeitgelände am Fluss mit Picknitzplatz und Naturlehrpfad lädt ein, in Rossau Station zu machen und die beiderseits der Biese gelegenen, ehemals eigenständigen Dörfer Groß und Klein Rossau kennenzulernen. Hinsichtlich ihrer Größe, Struktur und Einwohnerzahl unterscheiden sich beide Ortsteile heute kaum. Und während des gesamten 19. und bis weit in das 20. Jhdt. hinein hatte Klein Rossau sogar durchgängig mehr Einwohner als das benachbarte Groß Rossau und wurde damit seinem Namen im heutigen Sinne des Wortes gar nicht gerecht. Die Namenszusätze „Groß“ und „Klein“ beziehen sich allerdings auch weniger auf die Größe der Dörfer, sondern verweisen auf die mittelalterliche Besiedlungsgeschichte der Region. - Sie erinnern an jene Zeit, als sich deutsche Siedler neben dem schon bestehenden slawischen Dorf Rossow niederließen. Die deutsche Ansiedlung erhielt daraufhin den Namen „Groß“ Rossau und der slawischen wurde der Zusatz „Klein“ beigefügt. So oder mit den Zusätzen „Deutsch“ und „Wendisch“ war es in der gesamten Altmark üblich, in der Einheitsgemeinde Osterburg gibt es mit Groß und Klein Ballerstedt ein weiteres Beispiel dafür. Heute erinnert allerdings außer dem früheren Dorfnamen nichts mehr an die slawische Vorgeschichte von Klein Rossau, seiner Anlage und Struktur nach ist es ein typisches Straßendorf mit großen, mittleren und kleinen Höfen. Einige ältere Fachwerkhäuser aus dem 18. und 19. Jhdt. weisen noch interessante Bauinschriften auf. Die Klein Rossauer Kirche mit ihrer spätmittelalterlichen Ausmalung ist weit über die Region hinaus ein Anziehungspunkt für kulturgeschichtlich Interessierte. Die Kirche von Groß Rossau wartet mit einer äußerlich gut ablesbaren bewegten Baugeschichte und einer eindrucksvollen barocken Ausstattung auf. Seit Juli 2009 ist die ehemals selbständige Gemeinde Rossau, zu welcher neben Groß und Klein Rossau auch Schliecksdorf gehörte, Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 335 Einwohnern (2015) ist Rossau eines ihrer größeren Dörfer.

Schliecksdorf liegt inmitten von Wiesen und Feldern nur etwa fünf Kilometer westlich von Osterburg am Nordufer der Biese. Das kleine Dorf hat eine für unsere Gegend eher seltenere Struktur. - Es erweitert sich in der Dorfmitte zu einem Anger, in dessen Zentrum die Kirche steht. Schliecksdorf besteht fast ausschließlich aus mittleren bis größeren Bauernhöfen mit zweigeschossigen Wohngebäuden, welche teils noch schöne Fachwerkinschriften oder Inschriftentafeln aus der ersten Hälfte des 19. Jhdts. aufweisen. Als Ortsteil der ehemals selbständigen Gemeinde Rossau ist Schliecksdorf seit 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und mit nur 21 Einwohnern (2015) eines ihrer kleinsten Dörfer.

Mobile Jugendarbeit


immer dienstags
im DGH Rossau
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

 

Erörterungstermin zur BAB 14 am 26.03.2020 für private Einwender & Betroffene - ABGESAGT

|   Presse

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das geplante Straßenbauvorhaben "Lückenschluss BAB 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin", VKE 2.2 AS Osterburg (L 13) bis AS Vielbaum (L 2 / zukünftig AS Seehausen-Nord) in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau, Losse, Seehausen und Krüden (Landkreis Stendal) sowie in der Gemarkung Pechau (Landeshauptstadt Magdeburg) finden verschiedene Erörterungstermine im Rahmen des Anhörungsverfahrens statt.

 

Der Erörterungstermin beginnt

  1. für private Einwender und Betroffene
    am 26.03.2020 um 10:30 Uhr
    im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark),
    Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
     
  2. für Träger öffentlicher Belange
    am 20.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
     
  3. für anerkannte Naturschutzverbände und Vereinigungen
    am 21.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)

Bei Bedarf wird die Erörterung privater Einwender und Betroffener am 27.03.2020 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark), Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) fortgesetzt. Eine Festlegung dazu, soweit erforderlich, trifft die Verhandlungsleitung an dem genannten Verhandlungstag.

An den vorgenannten Terminen sollen die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betref-fenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier als PDF zum Download.

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