Osterburg

Die Ortschaft Osterburg stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Klaus-Peter Gose
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Wolfgang Tramp
E-Mail:osterburg@osterburg.eu
Einwohner: 6.139 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 3.997 ha
Ortsteile: Osterburg, Dobbrun, Krumke, Zedau
Dorfgemeinschaftshaus in: Osterburg, Dobbrun, Zedau


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Osterburg mit den Ortsteilen Krumke, Dobbrun und Zedau

Osterburg ist seit 2009 Sitz einer Einheitsgemeinde, welche aus der Stadt mit ihren Ortsteilen Dobbrun, Krumke und Zedau sowie zehn weiteren ehemals selbständigen Gemeinden mit insgesamt 27 Dörfern entstanden ist. So manche Etappe der bewegten Geschichte lässt sich noch heute im Stadtbild Osterburgs ablesen. So befindet sich im Osten der Stadt ein mittelalterlicher Burgwall, in dessen Umfeld sich eine erste frühstädtische Siedlung entwickelte. Die heutige Stadt entstand dagegen seit dem Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe einer weiteren Burg, die mindestens bis zum Ende des 11. Jahrhunderts existierte. Während von der Stadtbefestigung des 13. Jahrhunderts nur geringe Mauerreste erhalten sind, kann noch heute nahezu der gesamte mittelalterliche Stadtkern auf einer um 1800 angelegten Promenade umrundet werden, welche dem ehemals inneren Wall folgt. Von Osterburgs Blütezeit im 15. Jahrhundert, als die Stadt auch Mitglied der Hanse war, kündet heute noch die damals zu einer dreischiffigen Hallenkirche umgebaute Nicolaikirche. Darüber hinaus gibt es in und um Osterburg noch wesentlich mehr zu entdecken. All jenen, die mehr über die Geschichte unserer kleinen Hansestadt erfahren möchten, sei daher neben dem Stadtportrait unser historischer Stadtspaziergang und ein Besuch im Museum empfohlen. Dass auch die zur Einheitsgemeinde gehörenden Dörfer viel Interessantes zu bieten haben, können Sie auf unserer „Wir leben Land-Tour“ oder beim Besuch ausgewählter Dorfkirchen erleben. Nähere Informationen zu Touren, Führungen und weiteren Angeboten erhalten Sie in der Stadtinformation.

Krumke liegt knapp drei Kilometer nordwestlich von Osterburg inmitten von Feldern, Wiesen und Wäldchen und ist vor allem durch seinen Gartenträume-Park wie auch das internationales Renommee genießende Reitsportzentrum weit über die Altmark hinaus bekannt. Der ausgedehnte Landschaftspark mit dem 1854/60 im neugotischen Stil nach englischen Vorbildern erbauten Schloss, der barocken Orangerie, dem Kavaliershaus, der Remise und dem Steinkabinett sowie das große, ehemalige Rittergut prägen das eher kleinteilig strukturierte Dorf, dessen leicht bogenförmig verlaufende Dorfstraße auf Schloss und Park ausgerichtet ist. An ihrem Ende, direkt gegenüber dem Park, lädt die äußerlich eher schmucklose, im Innern jedoch u. a. mit einem aufwändig gestalteten Kanzelaltar und einem sehenswerten Taufstein ausgestattete Patronatskirche zu einem Besuch ein. Auf einem historischen Weg, welcher zunächst Lutherallee heißt und ab dem Landwehrwall den Namen „Alter Krumker Weg“ trägt, kann man zu Fuß oder per Rad nach Osterburg gelangen, dessen Ortsteil Krumke seit 1974 ist.

Dobbrun (2015: 122 Einwohner) liegt etwa fünf Kilometer nördlich von Osterburg am westlichen Rand der Wische. Das langgestreckte Dorf wird heute vor allem durch kleinere Siedlungshäuser und Eigenheime geprägt, die während der DDR-Zeit und seit der Wende entstanden sind. Neben dem sogen. Gut sind nur noch wenige historische Bauernhöfe erhalten. Eindrucksvoll erhebt sich am südlichen Dorfeingang auf einer leichten Anhöhe die vierteilige romanische Kirche. Auf ihrer Südseite zeugen mehrere große Grabplatten aus Sandstein von dem einst im Dorf ansässigen stolzen „Bauernadel“. Für die Regionalgeschichte der Region ist das zweibändige Werk "Ueber die Altmark" des von 1791 bis zu seinem Tode in Dobbrun wirkenden Pfarrers und Schriftstellers Heinrich Christoph Steinhart (1762-1810) noch heute eine wertvolle Quelle.

Zedau liegt etwa zwei Kilometer westlich von Osterburg am Südufer der Biese.  Im Norden, Westen und Osten ist das kleine Straßendorf (2015: 103 Einw.) von Wiesen und Wäldchen und im Süden von Feldern umgeben. Vom westlichen Dorfausgang gelangt man auf einem schönen Fahrweg zum nur etwa 500 Meter entfernten Gartenträume-Park in Krumke. Aber auch in Zedau selbst gibt es einiges zu entdecken - z. B. die Dorfkirche mit ihrer neogotischen Ausstattung oder historische Fachwerkgebäude mit interessanten Inschriften, deren älteste aus dem Jahre 1735 stammt.

Erörterungstermin zur BAB 14 am 26.03.2020 für private Einwender & Betroffene - ABGESAGT

|   Presse

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das geplante Straßenbauvorhaben "Lückenschluss BAB 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin", VKE 2.2 AS Osterburg (L 13) bis AS Vielbaum (L 2 / zukünftig AS Seehausen-Nord) in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau, Losse, Seehausen und Krüden (Landkreis Stendal) sowie in der Gemarkung Pechau (Landeshauptstadt Magdeburg) finden verschiedene Erörterungstermine im Rahmen des Anhörungsverfahrens statt.

 

Der Erörterungstermin beginnt

  1. für private Einwender und Betroffene
    am 26.03.2020 um 10:30 Uhr
    im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark),
    Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
     
  2. für Träger öffentlicher Belange
    am 20.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
     
  3. für anerkannte Naturschutzverbände und Vereinigungen
    am 21.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)

Bei Bedarf wird die Erörterung privater Einwender und Betroffener am 27.03.2020 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark), Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) fortgesetzt. Eine Festlegung dazu, soweit erforderlich, trifft die Verhandlungsleitung an dem genannten Verhandlungstag.

An den vorgenannten Terminen sollen die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betref-fenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier als PDF zum Download.

zurück <<<
Rathausschild