Sie können Ihr Kind direkt bei der Leiterin einer Kindereinrichtung oder im Amt für Verwaltungssteuerung und Demografie bei der Stadt Osterburg anmelden. Dazu stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen für die Kindertagesstätten sind das SGB VIII sowie das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), ergänzt durch kommunale Satzungen, der Benutzungssatzung und der Kita- Kostenfestsetzungssatzung.
Die Horte, auch wenn sie räumlich in unsere Grundschulen integriert sind, gehören zu den Kindertagesstätten.
Mit einer Nikolausstiefel-Suchaktion machen die Osterburger Einzelhändler den Kindern der Einheitsgemeinde eine große Freude in der...
In den Altersgruppen 3./4. Klasse, 5./6. Klasse sowie 7.-9. Klasse traten am Donnerstagnachmittag des 7. November 2019 insgesamt 14 junge Liebhaber...