Amtsblätter - amtlicher & redaktioneller Teil


2024

  • Nr. 1, Januar 2024, erscheint am 20.12.2023 (Redaktionsschluss: 05.12.2023)
  • Nr. 2, Februar 2024, erscheint am 31.01.2024 (Redaktionsschluss: 11.01.2024)
  • Nr. 3, März 2024, erscheint am 24.02.2024 (Redaktionsschluss: 08.02.204)
  • Nr. 4, April 2024, erscheint am 23.03.204 (Redaktionsschluss: 07.03.2024)
  • Nr. 5, Mai 2024, erscheint am 27.04.2024 (Redaktionsschluss: 11.04.2024)
  • Nr. 6, Juni 2024, erscheint am 25.05.2024 (Redaktionsschluss: 06.05.2024)
  • Nr. 7+8, Juli + August 2024, erscheint am 29.06.2024 (Redaktionsschluss: 13.06.2024)
  • Nr. 9, September 2024, erscheint am 31.08.2024 (Redaktionsschluss: 15.08.2024)
  • Nr. 10, Oktober 2024, erscheint am 28.09.2024 (Redaktionsschluss: 12.09.2024)
  • Nr. 11, November 2024, erscheint am 26.10.2024 (Redaktionsschluss: 10.10.2024)
  • Nr. 12, Dezember 2024, erscheint am 30.11.2024 (Redaktionsschluss: 14.11.2024)
  • Nr. 1, Januar 2025, erscheint am 21.12.2024 (Redaktionsschluss: 05.12.2024)

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2023


2022














Verlängerung der Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse

|   Presse

Information zum Sanierungsgebiet Altstadt in der Hansestadt Osterburg (Altmark) und der Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer besteht erneut die Möglichkeit, der vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages. Mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer/-in und Stadt vor Zugang des förmlichen Bescheides, kann der Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst werden. Auf diese Weise können Grundstückseigentümer/- innen die Höhe des Betrages um einen festgelegten Prozentsatz minimieren. Spätere Forderungen an den Eigentümer/-in sind damit ausgeschlossen. Die ersten Phasen auf vorzeitige Ablösung bis 31.12.2019 fanden regen Zuspruch und es wurden bereits über 200 Anträge in diesen Phasen gestellt. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 10.03.2020 wird bei vorzeitiger, freiwilliger Entrichtung von Ausgleichsbeträgen eine Reduzierung der Ausgleichsbeträge bis zum 31.10.2020 um 4 % gewährt.

Die Ablösevereinbarung kann formlos beim Bau- und Wirtschaftsförderungsamt der Hansestadt Osterburg (Altmark) beantragt werden.

Vorteile der vorzeitigen Ablöse

  1. Die Grundstückseigentümer/-innen erhalten einen finanziellen Abschlag auf den ermittelten Ausgleichsbetrag in der oben genannten Höhe.

  2. Für die Grundstückseigentümer/-innen besteht mit der vorzeitigen Ablöse eine rechtssichere Vereinbarung. Die Höhe der Zahlung ist endgültig.

  3. Mit dem Geld aus den Ablösevereinbarungen können weitere Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Licht (Tel. 03937 492783) vom Bau- und Wirtschaftsförderungsamt der Hansestadt Osterburg und Herr Hollemann (Tel. 03876 798912) der BIG Städtebau zur Verfügung.

Link Bodenrichtwertkarte

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