Notbetreuung in den Kindertagesstätten:
Die aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers für die Notwendigkeit einer Notbetreuung finden Sie >> hier.
Aufgrund der weiterhin angespannten Lage im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie bleiben die Stadtverwaltung und das Rathaus der Hansestadt Osterburg (Altmark) bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Dies gilt auch für das Einwohnermeldeamt.
Ein Besuch im Amt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie hier.
Notbetreuung in den Kindertagesstätten:
Die aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers für die Notwendigkeit einer Notbetreuung finden Sie >> hier.
Dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags
08:00 bis 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich immer am zweiten Samstag eines Monats in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Stadtverwaltung oder Landratsamt? Wer ist für mein Anliegen zuständig?
Wenn Sie sich diese Fragen stellen, kann Ihnen der Zuständigkeitsfinder sicherlich eine erste Antwort liefern.
Sollte Ihnen das wider Erwarten nicht weiterhelfen, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Sie können hierzu das Kontaktformular verwenden oder uns unter den bekannten Telefonnummern anrufen.