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Sportvereine dürfen Außen-Sportanlagen wieder nutzen

|   Presse

Auflagen sind zu beachten / Nutzung muss nicht beantragt werden.

Nach der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (5. SARS-CoV-2-EindV) darf der Sportbetrieb im Freien, unter bestimmten Voraussetzungen, wieder aufgenommen werden.

Die Hansestadt Osterburg gestattet somit ihren Sportvereinen unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen den Sportbetrieb im Freien auf den Außen-Sportanlagen in der Einheitsgemeinde, für Trainingseinheiten in der Zeit von 09:00 Uhr – 20:00 Uhr

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen in direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung der Sportanlage muss von den Vereinen nicht bei der Stadt beantragt werden. Auch muss kein Konzept für die Nutzung erarbeitet und eingereicht werden. Denn die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Menschen sehr verantwortungsbewusst mit den derzeit geltenden Regeln umgehen. Daher vertraut die Hansestadt Osterburg den Vorständen und Trainern der Vereine, dass die Regeln befolgt werden.

Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

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