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Erörterungstermin zur BAB 14 am 26.03.2020 für private Einwender & Betroffene - ABGESAGT

|   Presse

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das geplante Straßenbauvorhaben "Lückenschluss BAB 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin", VKE 2.2 AS Osterburg (L 13) bis AS Vielbaum (L 2 / zukünftig AS Seehausen-Nord) in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau, Losse, Seehausen und Krüden (Landkreis Stendal) sowie in der Gemarkung Pechau (Landeshauptstadt Magdeburg) finden verschiedene Erörterungstermine im Rahmen des Anhörungsverfahrens statt.

 

Der Erörterungstermin beginnt

  1. für private Einwender und Betroffene
    am 26.03.2020 um 10:30 Uhr
    im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark),
    Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
     
  2. für Träger öffentlicher Belange
    am 20.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
     
  3. für anerkannte Naturschutzverbände und Vereinigungen
    am 21.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)

Bei Bedarf wird die Erörterung privater Einwender und Betroffener am 27.03.2020 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark), Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) fortgesetzt. Eine Festlegung dazu, soweit erforderlich, trifft die Verhandlungsleitung an dem genannten Verhandlungstag.

An den vorgenannten Terminen sollen die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betref-fenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier als PDF zum Download.

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