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Nutzung von Spielplätzen ab dem 8. Mai wieder möglich

|   Presse

Eine Neuigkeit, die Kinder und Eltern erfreuen dürfte: Ab dem 08. Mai dürfen Spielplätze wieder genutzt werden.

Besuch von Spielplätzen zugelassen

Allgemeinverfügung des Landkreises vom 08. Mai

Öffentliche Spielplätze und Spielplätze in Tiergärten

Das Betreten von Spielplätzen ist wieder täglich möglich. In der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr sind die Flächen zum Verweilen und Spielen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und einer dazugehörenden Begleitperson freigegeben.

Festlegungen für die Nutzung von Spielplätzen

  1. Die Genehmigung zum Betreten gilt für alle öffentlichen Spielplätze und die Spielplätze in Tiergärten im Landkreis Stendal.
  2. Der Landkreis Stendal behält sich vor, einzelne Spielplätze zu schließen, soweit dort die geltenden Regelungen verletzt werden.
  3. Zutrittsberechtigt sind Kinder bis vollendeten 14. Lebensjahres und eine dazugehörende Begleitperson.
  4. Das Betreten ist in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet.
  5. Der Zugang zum Spielplatz ist beschränkt. Der Zugang ist auf fünf Kinder je Spielgerät und die dazugehörige Begleitperson beschränkt. Die Anzahl der max. zulässigen Personen gibt der Verkehrssicherungspflichtige durch Aushang am Spielplatz bekannt.
  6. Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen erwachsenen Personen ist einzuhalten. Die Abstandsregelung gilt innerhalb einer Kindergruppe bis max. fünf Kinder nicht.
  7. Personen (Kinder und Erwachsene) mit Erkältungssymptomen, Infizierte und Kontaktpersonen zu diesen dürfen innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt Spielplätze nicht betreten.
  8. Die Einhaltung der Abstands-und allgemeinen Hygieneregeln obliegt der jeweiligen Begleitperson.
  9. Die jeweilige Einheits-und Verbandsgemeinde kontrollieren die Einhaltung der geltenden Bestimmungen.
  10. Die Allgemeinverfügung tritt mit Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises Stendal am 08.5.2020 in Kraft.

>> Allgmeinverfügung Spielplätze vom 08.05.2020 (PDF)

Quelle: http://www.landkreis-stendal.de/de/coronabekannamachungen/benutzung-von-spielplaetzen.html

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