Anträge und Formulare

Alle Formulare sind im PDF-Format und beschreibbar.
Diese sind unterschrieben in der Verwaltung abzugeben.

Achtung!!!
Einige Formulare können aus technischen Gründen nicht auf mobilen Geräten angezeigt werden. Dies liegt daran, dass der Funktionsumfang erweitert ist und spezielle Programme - sogenannte PDF-Reader - voraussetzt.
Bei "normalen" Computern und Laptops lässt sich dies beheben, indem man einen entsprechenden PDF-Reader installiert. Diese sind kostenlos erhältlich. Den Entwickler der Formulare, bei denen das Problem auftritt, haben wir bereits darüber informiert.

Corona: Aktuelle Festlegungen der Stadtverwaltung vom 16.03.2020

|   Presse

Auf Grund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der festgestellten Corona-Pandemie hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Hansestadt Osterburg in seiner Beratung am 16.03.2020 folgende Festlegungen getroffen:

Servicezeiten der Verwaltung:
Die Servicezeiten der Stadtverwaltung werden zunächst aufrecht erhalten. Dennoch werden Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, ihre Anliegen bevorzugt per Telefon oder E-Mail an die Verwaltung zu richten.

Wochenmarkt:
Der Osterburger Wochenmarkt bleibt zunächst geöffnet.

Bibliothek:
Die Stadt- und Kreisbibliothek am Großen Markt 10 bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Entliehene Medien werden bis zur Wiedereröffnung automatisch verlängert. Mahngebühren fallen nicht an.

Sportstätten:
Die Lindensporthalle in Osterburg und die Sporthalle der Grundschule in Flessau bleiben bis auf Weiteres für alle Sportveranstaltungen einschließlich Training geschlossen. Die Landessportschule einschließlich Schwimmbad bleiben laut Mitteilung des Landessportbundes ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.

Veranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen laut Allgemeinverfügung des Landkreises vom 13.03.2020 vom Landkreis genehmigt werden. Veranstalter haben einen entsprechenden Antrag beim Landkreis zu stellen. Die Regelung trifft auch für private Veranstaltungen zu (z. B. Familienfeste). Bei allen genehmigten Veranstaltungen muss der Veranstalter eine Teilnehmerliste führen. Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen (z. B. starker Husten) ist der Zugang zur Veranstaltung zu verwehren. Stellt der Veranstalter einen Verstoß fest, d. h. wird eine offensichtlich erkrankte Person im Veranstaltungsraum erkannt, muss die Veranstaltung sofort beendet werden.

Hier finden Sie alle Informationen zur Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal für den Umgang mit öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen.

 

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