Anträge und Formulare

Alle Formulare sind im PDF-Format und beschreibbar.
Diese sind unterschrieben in der Verwaltung abzugeben.

Achtung!!!
Einige Formulare können aus technischen Gründen nicht auf mobilen Geräten angezeigt werden. Dies liegt daran, dass der Funktionsumfang erweitert ist und spezielle Programme - sogenannte PDF-Reader - voraussetzt.
Bei "normalen" Computern und Laptops lässt sich dies beheben, indem man einen entsprechenden PDF-Reader installiert. Diese sind kostenlos erhältlich. Den Entwickler der Formulare, bei denen das Problem auftritt, haben wir bereits darüber informiert.

Stadt- & Spargelfest fällt aus, Kinderspielplätze & Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden, DGH's und Läden schließen ab 18. März 2020

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Folgende Einschränkungen gelten ab Mittwoch, 18. März bis einschließlich Sonntag, 19. April2020 und setzen die gestern zwischen Bund und Ländern getroffenen Verabredungen für Sachsen-Anhalt um.
 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen mit über 50 Teilnehmenden werden verboten. Für kleinere
Veranstaltungen gelten strenge Auflagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden – öffentlichen und nichtöffentlichen – muss zwischen den Teilnehmenden ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, dies gilt auch bei Vereinstreffen. Zudem sind die anwesenden Personen mit Name und Adresse in einer Anwesenheitsliste zu erfassen.

Jahrmärkte und Volksfeste fallen aus.

Kinderspielplätze dürfen nicht weiter genutzt werden.

Geschlossen werden:

  • Clubs und Diskotheken
  • Messen und Ausstellungen
  • Theater, Kinos, Konzerthallen, Museen, Bürgerhäuser, Jugendzentren, Bibliotheken
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
  • Schwimmbäder und Saunen
  • Zoos
  • Mensen der Universitäten und Hochschulen
  • Bordelle

 

Für Krankenhäuser gelten strenge Besuchsregeln. Patientinnen und Patienten dürfen nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Für die Universitätskliniken Halle und Magdeburg gilt ein generelles Besuchsverbot; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Besucher, die die mit Corona-Erkrankten Kontakt hatten oder die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen bis zwei Wochen nach Verlassen dieses Gebiets keine Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften betreten.

Der Einzelhandel schließt bis auf Ausnahmen. "Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist
gesichert“, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. Geöffnet bleiben:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel
  • Bau- und Gartenmärkte
  • Getränkemärkte
  • Wochenmärkte
  • Großhandel
  • Lieferdienste
  • Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
  • Zeitschriftenhandel
  • Hörakustiker und Optiker
  • Frisöre
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Waschsalons und Reinigungen
  • Gerichte, Staatsanwaltschaften
  • Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen
  • Buch- und Zeitschriftenhandel

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.

Speisewirtschaften müssen strenge Auflagen einhalten. Hier dürfen gleichzeitig nicht mehr als 50 Personen anwesend sein und die Plätze für
die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Schankwirtschaften
dürfen nicht öffnen.

Der Sportbetrieb auf Sportanlagen und in Schwimmbädern wird untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausnahmen kann das Landesverwaltungsamt genehmigen. Dies gilt insbesondere für den Sportbetrieb von Kaderathleten in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2020 und den Sportbetrieb mit Tieren.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleiben für diejenigen geöffnet, die keine andere Betreuung haben, sowie für Menschen mit
Behinderungen, die eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen.

Die Landesregierung hat zudem für den Transport bestimmter Warensortimente eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte
im Einzelhandel in ausreichender Menge erhältlich sind. Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. August dieses Jahres. Regelungen zu Sonntagsöffnungszeiten werden zeitnah getroffen.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte zu dem Beschluss: "Ich bin mir bewusst, dass die nun verfügten Maßnahmen schmerzliche
Einschnitte für das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bedeuten. Für uns hat aber der Schutz der Menschen
unseres Landes oberste Priorität. Damit befinden wir uns im Einklang mit den anderen Bundesländern und vielen betroffenen Staaten weltweit.
Solange davon ausgegangen werden muss, dass das neue Virus eine gravierende Gefahr für die Bevölkerung darstellt, sind umfassende
Schutzmaßnahmen angemessen. Wir werden auch in Absprache mit dem Bund alles daran setzen, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen
insbesondere für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt so gering wie möglich zu halten."

Weitere Informationen und die vollständige Verordnung finden Sie unter www.sachsen-anhalt.de/startseite/

zurück <<<
Rathausschild