Urkundenservice

Sie benötigen Ihre Geburts-, Ehe-, oder eine Sterbeurkunde? Sie können die gewünschten Urkunden bei uns online bestellen.

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Hinweise

Wenn Sie Ihre Bestellung vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf "Absenden". Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur gegen Vorkasse und nicht gegen Rechnung oder Nachnahme anbieten. Daher werden wir Ihnen nach der Bestellung eine Zahlungsaufforderung per Post, E-Mail oder Fax zusenden. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde(n) an die angegebene Adresse.

Entsprechend § 62 PStG kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von der Person verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung kopieren Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben Sie eigenhändig neben der Kopie. Die Anforderung der Urkunde und die so gekennzeichnete Kopie können Sie auch einscannen und per E-Mail an standesamt@osterburg.de senden bzw. per Post oder Fax (03937 492855) übermitteln.

Einstellung des Linienbetriebes für den Bürgerbus

|   Presse

Der Bürgerbus stellt den kompletten Linienbetrieb ab dem 13. Januar 2021 ein.

Aufgrund der andauernd schwierigen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie und insbesondere um die Fahrer sowie die potenziellen Fahrgäste vor einer möglichen Ansteckung mit dem Virus zu schützen, finden ab Mittwoch, 13.01.2021 keine Linienfahrten mehr statt.
Die Entbindung von der Betriebspflicht wurde beim zuständigen Landkreis Stendal beantragt und durch diesen genehmigt.
Die Betriebspflichtentbindung ist befristet bis zum 31.01.2021. Da die Genehmigung für den Linienbetrieb sowie das Förderprogramm, welche den Betrieb des Bürgerbusses erst ermöglichen, zum Ende des Monats Januar auslaufen, wird der Bus den Betrieb nicht wieder aufnehmen.
Da der Bürgerbus sich nicht im Eigentum der Hansestadt befindet und an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH zurückgegeben wird, kann er auch den Vereinen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

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