Urkundenservice

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Entsprechend § 62 PStG kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von der Person verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung kopieren Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben Sie eigenhändig neben der Kopie. Die Anforderung der Urkunde und die so gekennzeichnete Kopie können Sie auch einscannen und per E-Mail an standesamt@osterburg.de senden bzw. per Post oder Fax (03937 492855) übermitteln.

Informationen und Anlaufstellen für Unternehmen zur Corona-Virus-Krise

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement des Landkreises Stendal hat für Unternehmer*innen Informationen und Anlaufstellen bzgl. Kurzarbeitergeld, Verdienstausfall sowie Unterstützungskanäle zusammengetragen.
 

Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-Hotline ist unter 0391 / 567 4750 werktags zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.

Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt berät Unternehmen zu monetären Fragen sowie speziell zu Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen. Weitere Hinweise können Sie der IB-Website entnehmen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.

Kurzarbeitergeld: Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Verdienstausfall durch Coronavirus: Bei Verdienstausfällen aufgrund angeordneter Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes nach Infektionsschutzgesetz (z.B. Quarantäne im Zusammenhang mit Coronavirus) können Sie Verdienstausfallentschädigung beantragen. Mehr Informationen zum Verdienstausfall bedingt durch Krankheiten und den Antrag auf Verdienstausfällentschädigung finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Über die Bürgschaftsbank bzw. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt BB / MBG stehen kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungskapital zur Verfügung: https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfen-fuer-betroffene-unternehmen

Die KfW nutzt ihr bestehendes Kreditportfolio für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, um diese bei der Bewältigung der Corona-Virus-Krise zu unterstützen. Ergänzende Angaben und ein Überblick über die einzelnen Kreditprogramme sind abrufbar unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Darüber hinaus sind die folgenden Anlaufstellen zu benennen, welche Firmen über die verschiedenen Unterstützungskanäle informieren und weiterführende Hinweise geben:

IHK Magdeburg:https://www.magdeburg.ihk.de/international/laender-und-brancheninformationen-channel/top-themen/corona-virus/coronavirus-ihk-hotline-4729474

Handwerkskammer Magdeburg:https://www.hwk-magdeburg.de/artikel/coronavirus-was-betriebsinhaber-wissen-muessen-16,0,5628.html

Sollten Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung unter folgenden Telefonnummern

Herr Grempler: 03931 60-7882

Herr Doogs: 03931 60-7880

Frau Wendt: 03931 60-7899

oder unter wirtschaftsfoerderung@landkreis-stendal.de von Montag bis Freitag zur Verfügung.

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