Urkundenservice

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Entsprechend § 62 PStG kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von der Person verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung kopieren Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben Sie eigenhändig neben der Kopie. Die Anforderung der Urkunde und die so gekennzeichnete Kopie können Sie auch einscannen und per E-Mail an standesamt@osterburg.de senden bzw. per Post oder Fax (03937 492855) übermitteln.

Kita- & Hortbeiträge: Osterburg setzt Zahlungsverpflichtungen vorerst außer Kraft

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Die Stadtverwaltung Osterburg setzt während der Corona-Krise die Zahlungsverpflichtung der Eltern für Kita- und Hortkostenbeiträge außer Kraft. Das heißt: Solange die Corona-Lage andauert, müssen die Kostenbeiträge nicht gezahlt werden; Lastschrifteinzüge seitens der Verwaltung werden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen dürfen.

Im Falle eines Erlasses der Kostenbeiträge werden auch jene Beiträge erstattet, die fortlaufend per Dauerauftrag überwiesen wurden.

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