Urkundenservice

Sie benötigen Ihre Geburts-, Ehe-, oder eine Sterbeurkunde? Sie können die gewünschten Urkunden bei uns online bestellen.

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Wenn Sie Ihre Bestellung vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf "Absenden". Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur gegen Vorkasse und nicht gegen Rechnung oder Nachnahme anbieten. Daher werden wir Ihnen nach der Bestellung eine Zahlungsaufforderung per Post, E-Mail oder Fax zusenden. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde(n) an die angegebene Adresse.

Entsprechend § 62 PStG kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von der Person verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung kopieren Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben Sie eigenhändig neben der Kopie. Die Anforderung der Urkunde und die so gekennzeichnete Kopie können Sie auch einscannen und per E-Mail an standesamt@osterburg.de senden bzw. per Post oder Fax (03937 492855) übermitteln.

Corona-Virus: Steuererleichterungen für Unternehmen

|   Presse

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus konkretisiert.

Die Hansestadt Osterburrg (Altmark) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen

1. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, wie auch zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, beim zuständigen Finanzamt zu stellen sind. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) erhält von dort die entsprechenden Mitteilungen, woraufhin die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 angepasst werden.

2. eine Stundung der bereits fälligen bzw. bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Gewerbesteuer bzw. deren Vorauszahlungen mit dem beigefügten Vordruck beantragt werden kann. Eine Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stundungsantrags kann neben dem Postweg auch per Fax an 03937-492850 oder per E-Mail an iris.schrake@osterburg.de erfolgen.

Antrag siehe unten

 

 

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