Corona-Virus: Steuererleichterungen für Unternehmen

|   Presse

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus konkretisiert.

Die Hansestadt Osterburrg (Altmark) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen

1. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, wie auch zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, beim zuständigen Finanzamt zu stellen sind. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) erhält von dort die entsprechenden Mitteilungen, woraufhin die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 angepasst werden.

2. eine Stundung der bereits fälligen bzw. bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Gewerbesteuer bzw. deren Vorauszahlungen mit dem beigefügten Vordruck beantragt werden kann. Eine Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stundungsantrags kann neben dem Postweg auch per Fax an 03937-492850 oder per E-Mail an iris.schrake@osterburg.de erfolgen.

Antrag siehe unten

 

 

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