Krevese

Die Ortschaft Krevese stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Björn Bach
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Enrico Wolligandt
Telefon: 0172 9029396
Fax: 03937 492850
E-Mail:krevese@osterburg.eu
Einwohner: 447 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 2.214 ha
Ortsteile: Krevese, Dequede, Polkern, Röthenberg
Dorfgemeinschaftshaus in: Krevese, Dequede, Polkern


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Krevese mit den Ortsteilen Dequede, Röthenberg und Polkern

Mit seiner urkundlichen Ersterwähnung i. J. 956 ist Krevese nicht nur einer der am frühesten schriftlich bezeugten Orte des Landkreises Stendal, sondern der gesamten Altmark. Umgeben von Feldern, Wiesen und Wäldchen liegt das Dorf etwa fünf Kilometer nordwestlich von Osterburg. Mit 253 Einwohnern (2015) zählt Krevese bereits zu den größeren Dörfern der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es seit Juli 2009 angehört. Über die Region hinaus bekannt ist der Kreveser Orgelsommer in der ehemaligen Klosterkirche - das Spiel auf der barocken Gansen-Orgel zieht jedes Jahr Musikliebhaber von nah und fern an.

Dequede liegt eingebettet in Felder, Wiesen und Wälder etwa sieben Kilometer nordwestlich von Osterburg. Teile der Gemarkung gehören zum Landschaftsschutzgebiet „Ostrand der Arendseer Hochfläche“. Als ehemaliger Ortsteil von Krevese gehört das Dorf seit Juli 2009 zur Einheitsgemeinde Osterburg und ist mit 56 Einwohnern (2015) einer ihrer kleinsten Orte. Dequede ist vor allem in großen Teilen Ostdeutschlands durch seinen Fernsehturm (Höhe 184,5 m) bekannt, welcher 1956/59 als zweiter in ganz Deutschland und erster in Spannbetontechnik errichtet wurde und weite Teile der ehemaligen DDR mit dem Fernsehprogramm versorgte. Der Ort selbst ist u. a. dadurch interessant, dass seine historische Siedlungsstruktur aus mittleren und kleinen Höfen im Unterschied zu vielen anderen Dörfern der Region ohne größere Einschnitte erhalten geblieben ist. Auch die kleine Dorfkirche ist auf jeden Fall einen Besuch wert. Dass dieses Kleinod auch heute noch zu besichtigen ist, ist vor allem dem außergewöhnlichen Engagement der Dequeder Einwohner zu verdanken. - Als um die Jahrtausendwende aufgrund starker Schäden die baupolizeiliche Sperrung drohte, wurde die Kirche von einem Großteil der Dorfbewohner in Eigeninitiative wieder Instand gesetzt.

Polkern liegt etwa fünf Kilometer nordwestlich von Osterburg auf dem hier steil abfallenden Ostrand der Arendseer Hochfläche im gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet. Das LSG weist einen Waldanteil von mehr als 40 Prozent auf. Neben Kiefernforsten gibt es naturnahe Eichen- und Buchen-Eichen-Wälder. Auch Polkern ist vor allem in seinem östlichen Teil von dichtem Wald umgeben. Mit 73 Metern über NN ist es zugleich das am höchsten gelegene Dorf der Einheitsgemeinde Osterburg, zu welcher Polkern als ehemaliger Ortsteil von Krevese seit Juli 2009 gehört. Hier in Polkern lässt sich der beträchtliche Höhenunterschied zwischen der sogen. „Höhe“ und dem Niederungsgebiet der Wische besonders eindrucksvoll erleben. Der Blick reicht weit in das Urstromtal der Elbe bis hin zum Havelberger Dom. Erholungssuchende können bei ausgiebigen Wanderungen die vielfältigen Reize der Natur erleben. Zu einem der beliebtesten Ausflugsziele der Region gehört das Forsthaus in Baarsberge in der Nähe von Seehausen. Der Weg dorthin führt mit der sogen. Wolfsschlucht durch ein landschaftlich einzigartiges Kerbtal. Polkern hat seine historische Struktur in großen Teilen bis heute bewahren können. So säumen noch zahlreiche historische Vierseitenhöfe die Dorfstraße. Als Station des Altmark-Rundkurses wird das Dorf auch von Radtouristen gern besucht.

Etwa einen Kilometer westlich von Dequede liegt inmitten der Feldmark das ehemalige Vorwerk Röthenberg, welches erst nach 1945 zu einer kleinen Siedlung gewachsen ist. Einige große ehemalige Wirtschaftsgebäude erinnern noch heute an den Ursprung der Ansiedlung. Seit Juli 2009 gehört Röthenberg als Teil der ehemaligen Gemeinde Krevese zur Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 29 Einwohnern (2015) ist es zugleich einer ihrer kleinsten Orte.

Mobile Jugendarbeit


immer montags in den
geraden Kalenderwochen
im DGH Polkern
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

Erörterungstermin zur BAB 14 am 26.03.2020 für private Einwender & Betroffene - ABGESAGT

|   Presse

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das geplante Straßenbauvorhaben "Lückenschluss BAB 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin", VKE 2.2 AS Osterburg (L 13) bis AS Vielbaum (L 2 / zukünftig AS Seehausen-Nord) in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau, Losse, Seehausen und Krüden (Landkreis Stendal) sowie in der Gemarkung Pechau (Landeshauptstadt Magdeburg) finden verschiedene Erörterungstermine im Rahmen des Anhörungsverfahrens statt.

 

Der Erörterungstermin beginnt

  1. für private Einwender und Betroffene
    am 26.03.2020 um 10:30 Uhr
    im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark),
    Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
     
  2. für Träger öffentlicher Belange
    am 20.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
     
  3. für anerkannte Naturschutzverbände und Vereinigungen
    am 21.04.2020 um 10:00 Uhr
    im Landesverwaltungsamt, Saal A1.03,
    Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale)

Bei Bedarf wird die Erörterung privater Einwender und Betroffener am 27.03.2020 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal der Hansestadt Osterburg (Altmark), Ernst-Thälmann-Straße 10 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) fortgesetzt. Eine Festlegung dazu, soweit erforderlich, trifft die Verhandlungsleitung an dem genannten Verhandlungstag.

An den vorgenannten Terminen sollen die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betref-fenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier als PDF zum Download.

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