Rossau

Die Ortschaft Rossau stellt sich vor

Ortsbürgermeister: Matthias Alph
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Mario Meyer

Fax: 03937 492850
E-Mail:rossau@osterburg.eu
Einwohner: 359 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 1.790 ha
Ortsteile: Rossau, Schliecksdorf
Dorfgemeinschaftshaus in: Rossau


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Rossau mit dem Ortsteil Schliecksdorf

Rossau liegt eingebettet in Felder, Wiesen und einzelne kleine Wäldchen an der Biese etwa neun Kilometer westlich von Osterburg. Ein schönes Freizeitgelände am Fluss mit Picknitzplatz und Naturlehrpfad lädt ein, in Rossau Station zu machen und die beiderseits der Biese gelegenen, ehemals eigenständigen Dörfer Groß und Klein Rossau kennenzulernen. Hinsichtlich ihrer Größe, Struktur und Einwohnerzahl unterscheiden sich beide Ortsteile heute kaum. Und während des gesamten 19. und bis weit in das 20. Jhdt. hinein hatte Klein Rossau sogar durchgängig mehr Einwohner als das benachbarte Groß Rossau und wurde damit seinem Namen im heutigen Sinne des Wortes gar nicht gerecht. Die Namenszusätze „Groß“ und „Klein“ beziehen sich allerdings auch weniger auf die Größe der Dörfer, sondern verweisen auf die mittelalterliche Besiedlungsgeschichte der Region. - Sie erinnern an jene Zeit, als sich deutsche Siedler neben dem schon bestehenden slawischen Dorf Rossow niederließen. Die deutsche Ansiedlung erhielt daraufhin den Namen „Groß“ Rossau und der slawischen wurde der Zusatz „Klein“ beigefügt. So oder mit den Zusätzen „Deutsch“ und „Wendisch“ war es in der gesamten Altmark üblich, in der Einheitsgemeinde Osterburg gibt es mit Groß und Klein Ballerstedt ein weiteres Beispiel dafür. Heute erinnert allerdings außer dem früheren Dorfnamen nichts mehr an die slawische Vorgeschichte von Klein Rossau, seiner Anlage und Struktur nach ist es ein typisches Straßendorf mit großen, mittleren und kleinen Höfen. Einige ältere Fachwerkhäuser aus dem 18. und 19. Jhdt. weisen noch interessante Bauinschriften auf. Die Klein Rossauer Kirche mit ihrer spätmittelalterlichen Ausmalung ist weit über die Region hinaus ein Anziehungspunkt für kulturgeschichtlich Interessierte. Die Kirche von Groß Rossau wartet mit einer äußerlich gut ablesbaren bewegten Baugeschichte und einer eindrucksvollen barocken Ausstattung auf. Seit Juli 2009 ist die ehemals selbständige Gemeinde Rossau, zu welcher neben Groß und Klein Rossau auch Schliecksdorf gehörte, Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 335 Einwohnern (2015) ist Rossau eines ihrer größeren Dörfer.

Schliecksdorf liegt inmitten von Wiesen und Feldern nur etwa fünf Kilometer westlich von Osterburg am Nordufer der Biese. Das kleine Dorf hat eine für unsere Gegend eher seltenere Struktur. - Es erweitert sich in der Dorfmitte zu einem Anger, in dessen Zentrum die Kirche steht. Schliecksdorf besteht fast ausschließlich aus mittleren bis größeren Bauernhöfen mit zweigeschossigen Wohngebäuden, welche teils noch schöne Fachwerkinschriften oder Inschriftentafeln aus der ersten Hälfte des 19. Jhdts. aufweisen. Als Ortsteil der ehemals selbständigen Gemeinde Rossau ist Schliecksdorf seit 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und mit nur 21 Einwohnern (2015) eines ihrer kleinsten Dörfer.

Mobile Jugendarbeit


immer dienstags
im DGH Rossau
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

 

Öffentliche Auslegung der Unterlagen zu den Solarparks Ballerstedt, Rossau, Zedau + Einzelhandel im Norden

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) hat am 13.06.2019 sowie am 03.09.2019 Beschlüsse zur Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne für einen Solarpark Ballerstedt, Solarpark Rossau und Solarpark Zedau gefasst. In der Sitzung vom 04.02.2020 wurde über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" abgestimmt. 

Entsprechende Unterlagen zu allen genannten Bebauungsplänen liegen in der Zeit vom 09.03. bis 09.04.2020 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

  • montags: 7.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
  • dienstags: 7.30 - 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • mittwochs: 7.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
  • donnerstags: 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • freitags: 7.30 - 12 Uhr

 

Während dieser Auslegungsfrist kann Jedermann die Planungsunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Anregungen und Änderungswünsche schriftlich, elektronisch oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. 

Weitere Informationen zu den einzelnen Vorhaben finden Sie als PDFs zum Download unter der Rubrik "Wirtschaft + Bauen" / Bauleitplanung / laufende Bebauungsplanverfahren.

 

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