Urkundenservice

Sie benötigen Ihre Geburts-, Ehe-, oder eine Sterbeurkunde? Sie können die gewünschten Urkunden bei uns online bestellen.

Ihre Adressdaten
Urkundenart und Verwendungszweck
Beurkundete Person

Hinweise

Wenn Sie Ihre Bestellung vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf "Absenden". Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur gegen Vorkasse und nicht gegen Rechnung oder Nachnahme anbieten. Daher werden wir Ihnen nach der Bestellung eine Zahlungsaufforderung per Post, E-Mail oder Fax zusenden. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde(n) an die angegebene Adresse.

Entsprechend § 62 PStG kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von der Person verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung kopieren Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben Sie eigenhändig neben der Kopie. Die Anforderung der Urkunde und die so gekennzeichnete Kopie können Sie auch einscannen und per E-Mail an standesamt@osterburg.de senden bzw. per Post oder Fax (03937 492855) übermitteln.

Verlängerung der Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse

|   Presse

Information zum Sanierungsgebiet Altstadt in der Hansestadt Osterburg (Altmark) und der Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer besteht erneut die Möglichkeit, der vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages. Mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer/-in und Stadt vor Zugang des förmlichen Bescheides, kann der Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst werden. Auf diese Weise können Grundstückseigentümer/- innen die Höhe des Betrages um einen festgelegten Prozentsatz minimieren. Spätere Forderungen an den Eigentümer/-in sind damit ausgeschlossen. Die ersten Phasen auf vorzeitige Ablösung bis 31.12.2019 fanden regen Zuspruch und es wurden bereits über 200 Anträge in diesen Phasen gestellt. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 10.03.2020 wird bei vorzeitiger, freiwilliger Entrichtung von Ausgleichsbeträgen eine Reduzierung der Ausgleichsbeträge bis zum 31.10.2020 um 4 % gewährt.

Die Ablösevereinbarung kann formlos beim Bau- und Wirtschaftsförderungsamt der Hansestadt Osterburg (Altmark) beantragt werden.

Vorteile der vorzeitigen Ablöse

  1. Die Grundstückseigentümer/-innen erhalten einen finanziellen Abschlag auf den ermittelten Ausgleichsbetrag in der oben genannten Höhe.

  2. Für die Grundstückseigentümer/-innen besteht mit der vorzeitigen Ablöse eine rechtssichere Vereinbarung. Die Höhe der Zahlung ist endgültig.

  3. Mit dem Geld aus den Ablösevereinbarungen können weitere Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Licht (Tel. 03937 492783) vom Bau- und Wirtschaftsförderungsamt der Hansestadt Osterburg und Herr Hollemann (Tel. 03876 798912) der BIG Städtebau zur Verfügung.

Link Bodenrichtwertkarte

zurück <<<