Kinderreisepass wird abgeschafft: Beantragung bis 31.12.2023 möglich

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Stichtag: 01.01.2024 | Alternative: regulärer Reisepass oder Personalausweis

Zum 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass bundesweit abgeschafft. Die Konsequenz:

- Zum Stichtag werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

- Auch Verlängerungen und Aktualisierungen entfallen ab dem Zeitpunkt.

- Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.

- Kinderreisepässe und Verlängerungen können noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

Das ändert sich: Personalausweis oder Reisepass für Kinder | Kosten & Bearbeitungszeiten

Auch für Kinder wird nach dem Jahreswechsel auf Antrag nur noch ein Personalausweis oder regulärer elektronischer Reisepass ausgestellt. Letzterer ist maximal sechs Jahre gültig und im Vergleich zum Kinderreisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr weltweit anerkannt. Er hat einen elektronischen Chip, den man beispielsweise für eine Reise in die Vereinigten Staaten benötigt. Dagegen wird der Personalausweis nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt, reicht aber für Reisen innerhalb des Schengenraums der Europäischen Union. Aktuelle Einreisebestimmungen gibt es beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de

Kinderreisepass

Beantragung: 13,00 Euro | Verlängerung: 6,00 Euro

Gültigkeit: 1 Jahr | sofortige Ausstellung

Regulärer Reisepass (Personen unter 24 Jahre)

Beantragung: 37,50 Euro

Gültigkeit: 6 Jahre | Bearbeitungszeit: ca. 3 – 4 Wochen

Personalausweis (Personen unter 24 Jahre)

Beantragung: 22,80 Euro

Gültigkeit 6 Jahre | Bearbeitungszeit: ca. 2 – 3 Wochen

Bereits im dritten Jahr ist der Ausweis damit nicht mehr teurer als der Kinderreisepass, neue Fotos und vor allem Behördengänge können eingespart werden. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes empfehlen aufgrund der Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei eine rechtzeitige Planung und Beantragung.

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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay.com